Scooter und Fahrrad

Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Daher haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sicher in die Schule kommen.

Für das Fahrrad und den Scooter/Roller gibt es klare gesetzliche Vorgaben:

Fahrrad:

  • Mit dem Fahrrad darf ein Kind ab 12 Jahren allein fahren.
  • Mit bestandener Fahrradprüfung ist dies bereits ab Erhalt des Fahrradscheines (im Alter von 10 Jahren) möglich.
  • Ansonsten darf ein Kind nur in Begleitung eines Erwachsenen (gilt ab 16 Jahren) mit dem Fahrrad fahren.
  • Mit dem Fahrrad muss auf der Straße gefahren werden.

Scooter/Roller: 

  • Von Menschenkraft betriebene Scooter/Roller dürfen auf Gehsteigen verwendet werden.
  • Kinder ab 8 Jahren dürfen unbegleitet solche Scooter/Roller benützen.
  • Keine Helmpflicht
     
  • Für E-Scooter gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben wie für das Fahrrad! (siehe oberhalb)
    E-Scooter dürfen nicht am Gehsteig fahren!