Offizielle Stellungnahme zu den Teststäbchen

von Karin Prantauer
16. April 2021

Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,

heute ist es wieder an der Zeit, Ihnen einige Neuigkeiten zum Thema Corona zukommen zu lassen.

1. Für alle Schulen – Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

Mit heutigem Tag wurde die Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Darüber hinaus wurde der Erlass „Schulbetrieb ab dem 19. April 2021“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt. Beide Unterlagen sind diesem Corona-Update als Anhang beigefügt. Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

  • Abschlussklassen: Die AHS, BMHS und Berufsschulen können in den Abschlussklassen entsprechend den räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten am Schulstandort vom Schichtmodell abweichen. Die konkrete Organisation und Ausgestaltung erfolgt schulautonom. Für eine Abweichung vom Schichtbetrieb ist keine Zustimmung der Schulbehörde erforderlich, wenn dadurch eine Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden im Präsenzunterricht zur Vorbereitung auf abschließende Prüfungen einschließlich Lehrabschlussprüfung erfolgt.
  • Aufnahmsverfahren: Aufnahmsprüfungen finden im Schuljahr 2020/21 am Mittwoch und Donnerstag der letzten Schulwoche statt.

2. Für alle Volks- und Sonderschulen – Kein verpflichtendes Maskentragen im Unterricht

Auf unserer Krisenmanagement-Adresse häufen sich in letzter Zeit Anfragen zum verpflichtenden Maskentragen im Volks- und Sonderschulbereich. Es gilt nach wie vor die Regelung, dass sowohl die Lehrpersonen als auch die Schülerinnen und Schüler in den Klassen- und Gruppenräumen, also im Unterricht, keinen Mund-Nasen-Schutz und auch keine FFP2-Masken verwenden müssen. Wir bitten Sie, diese Regelung umzusetzen, weil es diesbezüglich vermehrt Elternbeschwerden gab. Ausnahmsweise können für eine befristete Zeitspanne verpflichtend Masken auch im Unterricht vorgeschrieben werden, wenn positive Fälle in einer Klasse auftreten oder die Gesundheitsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Anordnung trifft.

3. Für alle Schulen – Kein Grund zur Verunsicherung bei den „Teststäbchen“

Aufgrund einer Berichterstattung in der Kronen Zeitung ist es bei manchen Erziehungsberechtigten zu einer Verunsicherung in Bezug auf die Beschaffenheit der in den Schulen verwendeten „Teststäbchen“ gekommen. Sollten Sie dazu Beschwerden von Elternseite erhalten, können Sie den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit folgender Textierung begegnen:

„Bezüglich der Herstellung von Medizinprodukten (z.B. „Teststäbchen“) und deren Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass das Bildungsministerium auf alle international und national gültigen und etablierten medizinischen Verfahren vertraut. Darüber hinaus werden die Antigen-Selbsttests zusätzlich von der Forschungssektion des Bildungsministeriums evaluiert. Die Produkte unterliegen selbstverständlich auch dem gültigen Medizinproduktegesetz und sind entsprechend zertifiziert, es geht daher von diesen keine Gefahr einer Gesundheitsschädigung aus. Die an Schulen eingesetzten Tests sind aktuell die einzige Möglichkeit für einen Präsenzunterricht. Vielleicht gibt es schon bald noch bessere Testverfahren mit noch höherem Sensitivitätswert. International wird laufend an neuen Produkten gearbeitet, die selbstverständlich auch in Österreich von den verantwortlichen Stellen evaluiert werden.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Gappmaier

Bildungsdirektor

 

Bildungsdirektion für Tirol

Dr. Paul Gappmaier

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